Corona Informationen

Liebe Mitglieder,

aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung ist es uns nicht gestattet, derzeit unsere Traglufthalle zu nutzen.

Gemäß § 10 Absatz 1 12. CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Das Tennis-Training ist demnach – als Einzel – im Freien erlaubt.

Aufgrund der besonderen Situation beim Luftaustausch in einer Traglufthalle hat unser Vorstand beim Ordnungsamt um die Zulässigkeit des Einzel-Tennis-Trainings in der Traglufthalle angefragt.

Nun wurden wir von den zuständigen Behörden informiert, dass ein Training in der Halle, selbst in der Traglufthalle, gemäß den Bestimmungen aus der 12. CoBeLVO nicht zulässig ist, da es nicht im Freien, sondern in einer sozusagen aufgeblasenen Halle stattfindet.

Teil 5, §§ 10 und 11, Sport und Freizeit, 12. CoBeLVO sieht bisher nicht einmal eine Möglichkeit der Prüfung einer Ausnahmegenehmigung vor.

Der TC Rhein-Wied möchte auch auf diesem Wege nochmals an alle Mitgliederinnen und Mitglieder appellieren, sich und andere mit erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln zu schützen und auf das baldige Ende der Pandemie zu hoffen, damit wir unseren geliebten Tennissport wieder ausüben können.

Bleibt gesund!